WICHTIGE INFO
Wir ziehen seit Dezember 2023 mit Sack und Pack um. Unser neuer Standort ist die Stadtwirtschaft. Leider können wir deshalb vorerst keine offene Werkstatt anbieten. Besuch' unsere Homepage regelmäßig, um aktuelle Neuigkeiten von uns zu erfahren.

Beitrags- und Gebührenordnung

1. Grundsatz

Diese Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt lediglich die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren (zum Beispiel Aufnahme-, Nutzungs-, Leih-, Lager- und Kursgebühren) und Umlagen. Die Beitrags- und Gebührenordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

2. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweisen, Ermäßigungen und Umlagen

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags, die Aufnahmegebühr und die Umlagen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  3. Ermäßigte Mitgliedsbeitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  4. Bei einer Aktiv- oder Kurzzeit-Mitgliedschaft wird ggf. ein anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet.
  5. Von Aktiv-Mitgliedern werden eine Aufnahmegebühr sowie Beiträge erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Die Mitgliederversammlung kann auch unterschiedliche Aufnahmegebühren und Beiträge vorsehen. Abstufungen können etwa nach der Rechtsform der Mitglieder oder nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen vorgenommen werden. Besonders aktive und umfangreiche ehrenamtliche Leistungen und Tätigkeiten für den Verein können zur Befreiung von der Beitragspflicht führen. Auf entsprechenden Antrag durch das ordentliche Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Befreiung muss jährlich neu beantragt werden.
  6. Den Mindestbeitrag für Förder-Mitglieder, der ebenfalls der Höhe nach gestaffelt sein kann, setzt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes fest.
  7. Ehren-Mitglieder sind von der Beitragspflicht generell befreit.
  8. Die Höhe der Beiträge für Kurzzeit-Mitgliedschaften bemisst sich nach der Dauer der Mitgliedschaft und setzt ebenso die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes fest.
  9. Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. Ein etwaiger dauerhafter Wegfall von kostenpflichtigen Zusatzleistungen, Änderung von Inklusivleistungsangeboten oder Einschränkungen, deren Nutzungszeiten in zumutbarer Weise vorliegen, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.
  10. Der Mitgliedsbeitrag für Aktiv- und Förder-Mitglieder ist gegen Rechnung monatlich, pro Quartal oder pro Jahr im Voraus zu zahlen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
  11. Kurzzeit-Mitglieder zahlen ihren Mitgliedsbeitrag gemäß der im Mitgliedsantrag vereinbarten Nutzungsdauer im Voraus.
  12. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto, im Falle einer vereinbaren SEPA-Lastschrift als Zahlweise, zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale vom Mitglied zu tragen.
  13. Die Begleichung der Beitragsschuld durch Zahlungen per Barzahlung oder Überweisung (auch Dauerauftrag) sind ebenso möglich.
  14. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Der Verein behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
  15. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung und und mit Zustimmung des Vorstands können zur Deckung der Kosten aus bestimmten Projekten außerordentliche Beiträge oder Umlagen zur Deckung von Mehrausgaben beschlossen werden. Mitglieder sind bei Eintritt in das jeweilige Projekt zu informieren.
  16. Erforderlichenfalls wirbt der Verein auch finanzielle Beiträge von Förderern außerhalb des Kreises der Mitglieder ein.

3. Gebühren

  1. Der Vorstand beschließt die Höhe, den Entfall und das Hinzufügen von Gebühren, sowie ggf. verschiedene Abstufungen. Die Änderungen sind jedem Vereinsmitglied mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Abstufungen können etwa nach der Rechtsform der Mitglieder oder nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen vorgenommen werden.
  2. Für zusätzliche Angebote (Kurse, Anmietungen, Nutzungsgebühren, Leihgebühren, usw.) und besondere Vorhaben können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  3. Besonders aktive und umfangreiche ehrenamtliche Leistungen und Tätigkeiten für den Verein können zur Befreiung von der Leihgebühr für Zugangsschlüssel führen. Auf entsprechenden Antrag durch das ordentliche Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Befreiung muss jährlich neu beantragt werden.

Mitgliedschaftsarten und -beiträge

Die angegebenen Mitgliedsgebühren sind steuerfrei, da es sich um echte Mitgliedsbeiträge handelt.

MitgliedschaftBeitrag normalBeitrag ermäßigt
Aktiv-Mitglied22 € pro Monat15 € pro Monat
Förder-Mitglied22 € pro Monat

Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühr für Aktiv-Mitgliedschaften beträgt einmalig 22 €. Die Aufnahmegebühr erheben wir für den Aufwand für die Eingliederung in unsere Systeme. Für Kurzzeit- und Förder-Mitgliedschaften wird keine gesonderte Aufnahmegebühr erhoben.

Bearbeitungsgebühren

Im Falle einer gescheiterten SEPA-Lastschrift erheben wir für zusätzlichen Aufwand und Rückbuchungskosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €.

Nutzungsgebühren in der Werkstatt

Besonders kostenintensive Geräte bzw. Werkstattbereiche können nicht durch den monatlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt werden, da uns deren Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sonst auffressen würden. Grundsätzlich erheben wir deshalb für besonders hungrige Technik, sowie für bestimmte Verbrauchsmaterialien (z.B. Plattenmaterial, 3D Drucker Filament, Tassenrohlinge, etc.) Unkostenbeiträge, damit wir uns als Verein weiterhin auch neue Technik zulegen können und das erhalten können, was wir haben. Grundsätzlich fallen die Gebühren nicht an, wenn es sich bei der Nutzung um Tätigkeiten handelt, die mit der unmittelbaren Vereinsarbeit (ideeller Betrieb) zu tun haben. Das betrifft beispielsweise das Vorbereiten von Materialien für vom Verein durchgeführten Veranstaltungen oder Kooperationsprojekte. Hierbei sollte stets Korrespondenz mit den Werkstattverantwortlichen gehalten werden.

Für welche Dinge fallen denn Nutzungsgebühren an?

Die angegebene Preise sind ein Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

Wo/wie wird abgerechnet?

Vorlage Abrechnung von Nutzungsgebühren, Melden von Schäden und Modifikationen (beim Vorstand oder Werkstattleiter abgeben)

Hinweise

  • Bestimmte Maschinen und Werkzeuge sind aus vielfältigen Gründen nur nach erfolgreich absolvieren Führerscheinkurs bzw. mit Nachweis der Bediensicherheit
  • Die Erlaubnis der Nutzung erfolgt unter Absprache und Einweisung oder Maschinenlehrgang durch eine geschulte Person
  • die Verwendung von mitgebrachten Verbrauchsmaterialien ist vorher abzustimmen, um etwaige Probleme auszuschließen (z.B. inkompatibles 3D-Drucker Filament, ungeeignete Fräsmaterialien, gefährliche Substanzen, etc.).

Kursgebühren und Eintrittspreise für besondere Veranstaltungen

Einen Teil der Ausgaben wollen wir auch mit Kursgebühren decken. In diesem Fall nimmt der Kursleiter Beiträge ein und übergibt dem Verein einen vereinbarten Nutzungsanteil. Stattfindende Kurse findest du im Veranstaltungskalender.

4. Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen.
  2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

5. Vereinskonto

Bank:   Deutsche Skatbank Altenburg e.G.
IBAN:   DE77 8306 5408 0004 9120 98
BIC:      GENODEF1SLR

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

6. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung basiert auf der von der Mitgliederversammlung vom 17.11.2014 beschlossenen Fassung und tritt am 17.11.2024 in Kraft. Die geänderten Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 01.01.2025.