Diese Nutzungsordnung stellt das Regelwerk für den Umgang mit Menschen und Maschinen des FabLab Chemnitz dar und gilt entsprechend als Hausordnung für die Mikrosphäre Schüffnerstr. 1 und die umliegende Nachbarschaft. Sie wird durch lokalen Aushang und durch Veröffentlichung auf der Vereins-Webseite bekannt gemacht.
1. Begriffsbestimmungen
Folgende Begriffsbestimmungen werden für die vorliegende Nutzungsordnung, welche auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthält, zu Grunde gelegt:
Dienstleistungsvertrag:
Dienstleistungsverträge sind Verträge, die keine Kaufverträge sind und nach denen der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zugesagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zugesagt hat.
Kooperationsvertrag:
Kooperationsverträge sind Verträge, die das zweckgerichtete Zusammenwirken von Handlungen zweier oder mehrerer Vertragspartner, in Arbeitsteilung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen regeln.
Nutzer:
Nutzer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit dem Verein einen Dienstleistungsvertrag abschließt.
Unternehmer:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verbraucher:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Verein:
Der Stadtfabrikanten e.V., Betreiber der offenen MitMachWerkstatt "FabLab Chemnitz", stellt nachfolgend den Verein als abgekürzten Allgemeinbegriff dar.
Werkgegenstände:
Sämtliche Maschinen, Werkzeuge und Geräte in den Vereinsräumlichkeiten, zum Beispiel Zangen, Schraubendreher, 3D-Drucker, Fräse, Drehbank, Drechselbank, Bohrmaschine, Laserschneider , uvm. sowie dazugehörendes Zubehör und Verbrauchsmaterial wie Schleifpapier, Bohrer, Aceton, etc.
2. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für Dienstleistungs- und Kooperationsverträge zwischen dem Verein und den Nutzern ausschließlich. Entgegenstehende oder von dieser Nutzungsordnung abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, oder ähnliches, der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
3. Vertragsgegenstand
Der Verein betreibt eine offene MitMachWerkstatt, das FabLab Chemnitz in der Schüffnerstr. 1, 09130 Chemnitz, in der in Workshops bzw. mit Tutoren der Umgang von Werkgegenständen erlernt werden kann und verschiedenste Werkgegenstände zur Nutzung oder Leihgabe verwendbar sind.
4. Zustandekommen des Vertrages
Für ein rechtsgültiges Zustandekommen eines Vertrages mit dem Verein bedarf es der Schriftform.
5. Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular
Sind Sie Verbraucher (§ 13 BGB), steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
5.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vorher Ihre Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt sowie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
5.4 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Stadtfabrikanten e.V.
Schüffnerstr. 1
09130 Chemnitz
Deutschland
E-Mail: kontakt@stadtfabrikanten.org
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am
Erhalten am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
6. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen
- Der Verein und die weiteren Angebote des Vereins stehen den Nutzern zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Für den Fall, dass in den Räumen des Vereins geschlossene Veranstaltungen stattfinden, besteht für die Nutzer kein Anspruch auf Zutritt.
- Die Übernachtung in den Vereinsräumlichkeiten ist untersagt. Die Räume sind keine reguläre Wohnung und auch kein Hotel. Hiervon ausgenommen sind kurze Ruhepausen während einer mehrtägigen Veranstaltung oder eines umfangreichen Projekts.
- Der Zugang zur Werkstatt für Mitglieder besteht durch Leihen eines Schlüssels oder Zugang durch andere Schlüsselberechtigte. Das Verschaffen unbefugten Zutritts durch Aushebeln von Sicherheitsvorkehrungen, z.B. Schlösser, ist strengstens untersagt.
6.1 Jugendliche/Minderjährige
- Kindern sowie Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Vereins nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt, bei Jugendlichen ab 14. Jahren genügt eine schriftliche Einwilligung eines alleinerziehungsberechtigten Elternteils. Eltern haften für ihre Kinder.
6.2 Tiere
- Es dürfen keine Tiere in den Räumlichkeiten gehalten werden. Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt, solange alle Personen in dem entsprechenden Raum damit einverstanden sind.
6.3 Abstellen von Fahrzeugen (Parken)
- Fahrzeuge dürfen nur während des Aufenthaltes auf dem Gelände abgestellt werden und auch nur so, dass andere Mieter an der Zufahrt zu deren Mietfläche nicht gehindert werden.
- Verkehrsflächen sind generell und zu jeder Zeit freizuhalten.
6.4 Umweltschutz, Abfallentsorgung, Sauberkeit und Sicherheit
- An sämtlichen Arbeitsplätzen und in den Räumlichkeiten ist allgemein auf Sauberkeit und Sicherheit zu achten, Staub- und Geruchsbildung sind zu vermeiden.
- Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Wir bitten um ein offenes Auge beim Verlassen der Werkstatt und des Hofes. Deshalb bitten wir alle Mitglieder und Gäste darum, beim Verlassen alle Lichter und ungenutzte Geräte auszuschalten, Fenster zu schließen, sowie die Türen abzuschließen. Beim Verlassen des Hofes bitten wir weiterhin darum, das Haupttor zu verschließen, sofern sich keine weiteren Mietparteien mehr auf dem Hof befinden. Sicherheit geht alle etwas an!
- Bauabfälle und Sondermüll (z.B. Elektronikschrott, Chemikalien, Altöl, etc.) sind nicht auf dem Gelände des Vereins zu entsorgen. Das Entsorgen von Abfällen erfolgt durch die Mitglieder in die regulären, dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse, über die der Verein verfügt. Es gelten die üblichen Entsorgungsvorschriften.
- Spätestens beim Verlassen der Räumlichkeiten müssen benutzte Arbeitsplätze, Gerätschaften, Werkzeuge und Materialien wieder aufgeräumt und gesäubert werden. Das Ergebnis muss dem Stand des Auffindens oder besser entsprechen. Wenn ein Sollzustand bildlich vorgegeben ist, muss mindestens dieser wiederhergestellt werden.
- Die Reinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder.
6.5 Lärmschutz und Verhalten der Mitglieder untereinander
- Die Nutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb des Vereins nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
- Rassismus und Sexismus werden nicht toleriert.
- Neben den gesetzlichen Regelungen und den Regelungen im Mietvertrag gelten gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme.
- Aus Höflichkeit gegenüber anderen Anwesenden sollte man einzelne Gespräche nicht quer durch Räume in gehobener Lautstärke führen. Bei laufenden Vorträgen sollten ebenfalls keine Störungen verursacht werden.
- Vor der Inbetriebnahme lauter Maschinen oder Gerätschaften sind Türen, Fenster und Dachluken zu schließen. Mit den weiteren Anwesenden ist sich deshalb abzusprechen. Das gilt auch für das Hören von Musik.
6.6 Konsum, Rauchen, Alkohol und Rauschmittel
- Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumen, eine Raucherecke findet sich vor dem Eingang. Zigarettenstummel und Asche sind in die dafür vorgesehenen Gefäße zu entsorgen. Diese sind durch die rauchenden Mitglieder regelmäßig zu entleeren.
- Der Konsum, die Lagerung und Herstellung (Anbau) von illegalen Substanzen (Drogen) in den Räumlichkeiten ist strengstens untersagt.
- Der Konsum von Alkohol ist in Maßen gestattet, die Nutzung von (gefährlichen) Maschinen nach dem Konsum von Alkohol ist untersagt.
- Die Zubereitung und der Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränken sind erlaubt, die Küche ist in jedem Fall gereinigt zu hinterlassen. Es ist darauf zu achten, verderbliche Lebensmittelreste sofort in die entsprechende Tonne zu entsorgen. Außerdem bitten wir um Markierung von geöffneten Lebensmitteln mit Öffnungsdatum und Besitzer.
6.7 Einweisung und Nutzung von Werkgegenständen und der Werkstatt, Meldepflichten
- Der Verein stellt Nutzern die Werkgegenstände in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung. Ein Anspruch auf jederzeitige Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung der Werkgegenstände besteht nicht. Insbesondere unvorhersehbare technische Defekte, Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Engpässe, die nicht im Machtbereich des Vereins stehen (z.B. Stromausfälle, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Nutzung für einzelne oder alle Nutzer führen.
- Viele Maschinen und Werkzeuge im Verein gehören Privatleuten und sind durch Leihverträge entsprechend im temporären Besitz des Vereins. Der Eigentümer der Maschine hat dabei stets ein Vorzugsrecht in der Benutzung. Etwaige Reservierungen sollten deshalb am besten mit dem jeweiligen Eigentümer abgesprochen werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
- Voraussetzung für die Nutzung der Wertgegenstände des Vereins ist eine vorherige Einweisung des/der Nutzer. Grundsätzlich gilt: „Lass die Finger von Maschinen, die Du nicht bedienen kannst!“
- Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Werkgegenstände sämtliche Vorgaben zu beachten, die ihnen bei der Einweisung durch die Mitglieder des Vereins mitgeteilt wurden. Gleiches gilt für schriftliche Gebrauchsanweisungen, die in den Räumlichkeiten des Vereins ausliegen.
- Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, den Nutzer Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung notwendig ist. Diesen Weisungen ist von den Nutzern Folge zu leisten.
- Die Nutzer haben die Räume und die Werkgegenstände des Vereins zweckgemäß, schonend und pfleglich zu behandeln.
- Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen. Insbesondere sei hier auf die Normen DIN VDE 0100 sowie die fünf Sicherheitsregeln verwiesen.
- Am Stromnetz dürfen nur galvanisch getrennte oder den VDE-Vorschriften entsprechende Netzteile und Geräte betrieben werden. Arbeiten am offenen Stromnetz sind grundsätzlich nicht erlaubt!
- Notaus-Schalter an den Maschinen und in den Räumlichkeiten sollen nur im Notfall oder bei Gefahr im Verzug gedrückt werden.
- Änderungen an der Infrastruktur (z.B. Netzwerk, Arbeitsplätze, Stromversorgung) und dauerhafte Inbetriebnahmen von Gerätschaften sind mit dem Vorstand abzustimmen.
- Sollten Nutzer feststellen, dass ein von ihnen genutzter Werkgegenstand beschädigt bzw. defekt oder nur eingeschränkt verwendungsfähig oder verunreinigt ist, haben sie den Verein unverzüglich hierüber zu informieren. Kommen Nutzer ihrer Meldeverpflichtung nicht nach, trifft den Nutzer die Beweislast dafür, dass eine der vorgenannten Mängel/Schäden bereits bei Inbesitznahme vorlag. Größere Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen in Folge von Schäden sind ebenfalls zu melden und zu dokumentieren.
6.8 Datenbasierte Werkgegenstände (z.B. CNC-Maschinen) und Rechner
- Der Verein soll als offene MitMachWerkstatt freien Informations- und Datenaustausch ermöglichen und gewährleisten. Der Verein haftet nicht bei Bekanntwerden von Informationen/Daten.
- Jedes Mitglied hat gegenüber anderen Mitgliedern oder auch außenstehenden Personen Informationen über jedwede Geschäftsidee oder bereits bestehende Unternehmung die im Rahmen des Vereins geäußert werden vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen. Hierzu zählen vor allem Präsentationen, Unternehmenskonzept und Geschäftsmodell, Geschäfts- und Planungsdaten, Betriebsgeheimnisse sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse und ausgetauschtes Know-how. Unerheblich ist, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom Informationsgeber, -nehmer oder anderen erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den Informationsgeber beziehen. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Informationsnehmer bereits öffentlich bekannt war oder danach mit Zustimmung des Informationsgebers öffentlich bekannt wurde.
- Die Mitglieder verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
- Vertrauliche Informationen werden nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung erhalten müssen.
- Computer des Vereins dürfen nicht für private, d.h. nicht für solche Zwecke genutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit den des Vereins angebotenen Leistungen stehen.
- Die Nutzer sorgen dafür, dass sie Daten in die Rechner/Werkgegenstände derart eingeben bzw. eigene Gegenstände ordnungsgemäß derart an die Werkgegenstände anschließen, dass die Daten und Gegenstände nicht die Funktions- und Ablauffähigkeit von Gerätesoft - oder Hardware des Vereins beeinträchtigen.
- Die Nutzer sind verpflichtet, alle von ihnen auf Rechnern des Vereins selbst erzeugten und gespeicherten Daten, die nicht zur Registrierung und Verwaltung durch den Verein bestimmt sind, nach Beendigung eines jeden Werktages zu löschen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
- Die Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Daten auf den allgemein zugänglichen Rechnern des Vereins öffentlich zugänglich sind und sich der Verein vorbehält, Daten von Nutzer am Ende eines jeden Arbeitstages oder mit einem Neustart eines PCs zu löschen. Eine Haftung des Vereins für Datenverluste ist ausgeschlossen ebenso wie eine Haftung des Missbrauchs von Daten von Nutzer auf diesen PCs durch Dritte.
- Soweit Daten gesichert werden sollen, hat dies auf einem gesonderten Datenträger des Nutzers zu erfolgen. Die Datensicherung auf einem derartigen Datenträger ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und nach vorheriger Prüfung der Virenfreiheit durch den Verein zulässig.
- Soweit Daten mit Zustimmung des Vereins auf Rechnern des Vereins gesichert werden, gelten Absatz 4ff. entsprechend.
- Es ist untersagt, Rechner und Systeme zu verändern, sofern dafür keine Genehmigung vorliegt.
6.9 Lagern von Gegenständen und Mitbringseln, Sachspenden, Verbrauchsmaterialien
- Der Verein ist für jede Sachspende dankbar, der Verein ist jedoch kein Altgerätelager. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert oder die nicht benötigt wird, sollte nicht in den Räumlichkeiten gelagert werden, es sei denn diese kann einem Nutzen zugeführt werden.
- Da der Verein nicht die Möglichkeit besitzt, den Nutzern ausreichend Schließfächer zur Verfügung zu stellen, dürfen keine Gegenstände in den Räumen des Vereins ohne vorige Zustimmung des Vorstands gelagert werden, dies gilt auch für Sachspenden. Unter „Lagern“ ist das nicht nur vorübergehend kurzfristige Abstellen bzw. Liegenlassen von Gegenständen zu verstehen, die nicht für die Nutzung des Vereins bestimmt sind. Gegenstände mit Erlaubnis der Lagerung müssen durch die Mitglieder gekennzeichnet werden. Andernfalls landen diese unter Umständen in der Rubrik "Fundbüro".
- Es ist nicht gestattet, außerhalb der Flächen des Vereins Gegenstände jeglicher Art zu lagern.
- Der Verein behält sich vor, gelagerte Gegenstände auf Kosten der Nutzer nach billigem Ermessen zu einem Fundbüro zu bringen oder ohne Vorwarnung zu entsorgen, soweit der Eigentümer nicht in zumutbarer Zeit (in der Regel gleich bzw. am selben Tag) ermittelt werden kann. Das Recht zur Vernichtung besteht spätestens nach Ablauf von einer Woche. Etwaige Kosten für die Entsorgung können dem ehemaligen Mitglied in Rechnung gestellt werden.
- Spätestens nach dem Austritt aus dem Verein sind persönliche Gegenstände aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Sollte dies unterbleiben, geht das Eigentumsrecht auf den Verein über.
- Der Verein besitzt diverse Verbrauchsmaterialien wie Tapes, Sprays, Platinen, Kabel, Motoren, Holz- und Kunststoffplatten, etc. Diese können kostenfrei verwendet werden. Das gilt allerdings nur, sofern die Objekte nicht anderweitig gekennzeichnet sind. So manches gehört einem Mitglied und sollte nicht ungefragt genutzt werden. Andere Dinge bietet der Verein gegen eine kleine Spende bzw. Abverkauf zum Selbstkostenpreis - zum Beispiel verschiedenes Plattenmaterial zum Lasern.
7. Ausleihen und Rückgeben von Gegenständen
7.1 Allgemeines zum Ausleihen
- Die Leihe von Gegenständen aus dem Bestand des Verleihers ist grundsätzlich anzumelden.
- Eine Haftung des Verleihers für die entliehenen Gegenstände ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben.
- Der Nutzer hat die Leihobjekte bei Inbesitznahme auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
- Sollten mobile Werkgegenstände nicht vollständig, beschädigt oder eingeschränkt bzw. nicht vollständig funktionsfähig sein, ist dies dem Verein unverzüglich zu melden.
7.2 Kaution, Leihgebühren und Instandhaltung
- Die Ausleihe erfolgt u.U. durch Zahlung einer Kaution. Die Kaution ist bei Übernahme der Gegenstände an den Verein zu entrichten und wird bei vollständiger Rückgabe der entliehenen Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückgezahlt.
- Bei Beschädigungen wird die Kaution zur Instandsetzung bzw. als Ersatz für Wertminderungen verwendet. Darüberhinausgehende Kosten zur Beseitigung von Schäden werden dem Ausleiher zusätzlich in Rechnung gestellt. Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Leihnehmer nicht zu vertreten.
- Der Leihnehmer hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache zu tragen. Daher ist für die Ausleihe pro Tag und Gegenstand eine Leihgebühr zu entrichten.
7.3 Gebrauch und Objektverwahrung
- Es ist nicht statthaft ohne Erlaubnis des Verleihers den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
- Der Leihnehmer ist für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Er übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Leihgaben und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust oder der Beschädigung dieser ergeben.
- Leihobjekte dürfen nicht mit in den Urlaub genommen werden.
7.4 Rückgabe von Leihobjekten, Fristen
- Der Leihnehmer ist verpflichtet, die geliehene Sache nach Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben.
- Die Rückgabe wird schriftlich bestätigt.
- Bei verspäteter Rückgabe werden die Leihgebühren für jeden weiteren Tag fortlaufend berechnet und nachgefordert. Unter Umständen fallen weiterhin zusätzliche Mahnkosten an. Die sich ergebenden Nachforderungen werden gesondert berechnet.
- Bei Kündigung der Mitgliedschaft sind alle geliehenen Objekte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.
8. Preise
- Alle Details zur Reglung verschiedener Preise bzw. Gebühren und deren Bezahlung regelt die Beitrags- und Gebührenordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist.
9. Gutscheine
Gutscheine sind bei Ausstellung rechtskräftig.
- Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
- Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und/ oder Workshops, nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
- Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
- Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Geschenkgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
10. Recht an Medien wie z.B. Bilder, Texte, Videos, Grafiken
Jeder Nutzer ist darüber informiert worden, dass der Verein zum Zwecke der Werbung für den Verein und seine Projekte Imagefilme, Broschüren oder andere Werbemittel erstellt werden können. Dabei kann es zu Bild- und Tonaufnahmen kommen, auf denen auch die Nutzer aufgenommen bzw. abgebildet werden können. Jedwede Werbemittel werden außerhalb des Vereins kommerziell genutzt.
- Nutzer willigen der Mitarbeit an Bild- und Tonaufnahmen zu.
- Hinsichtlich der Bild- und Tonaufnahmen tritt jeder Nutzer sämtliche ihm zustehenden Rechte am eigenen Bild an den Verein ab. Die Nutzer stimmen der Verbreitung und Archivierung der Aufnahmen mithilfe digitaler Medien und anderen Datenträgern ausschließlich zu den oben genannten Zwecken zu.
- Jedem Nutzer ist bewusst, dass die Verbreitung jedweder Werbemittel auch über eine Veröffentlichung im Internet auf der Website des Vereins erfolgen kann. Bildaufnahmen können gegebenenfalls in eine Imagebroschüre aufgenommen werden. Unter Umständen wird es auch zu einer Verbreitung des Imagefilms und der Broschüre über Internetseiten Dritter (z.B. YouTube) kommen, wenn diese wiederum den oben genannten Zwecken verpflichtet sind.
- Jeder Nutzer stimmt weiterhin der Vervielfältigung der erwähnten Aufnahmen zu den genannten Zwecken zu.
- Die Zustimmung gilt auch über das etwaige Ende der Mitgliedschaft im Verein
- Sollte der Verein die Aufnahmen zu anderen als in dieser Erklärung genannten Zwecken nutzen, so kann ich meine Zustimmung jederzeit und ohne Verpflichtung zur Ersatzleistung frei widerrufen.
- Jedem Nutzer ist bekannt, dass er/sie für die Veröffentlichung kein Entgelt erhält.
11. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
- Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann durch den Vorstand mit u. a. Zutrittsbeschränkungen (Schlüsselwegnahme), „Public Shaming“ oder – in schweren Fällen – mit temporärem oder dauerhaftem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch des/der Nutzer auf Rückzahlung von Gebühren. Offene Gebühren sind an den Verein zu bezahlen.
- Außerdem gelten unsere Haftungsregelungen (z.B. bei Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen).
12. Haftungsregelungen
- Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Der die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Der Verein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle vom Verein verursachten Schäden.
- Jeder Nutzer stimmt zu, dass weder Verein noch seine Mitglieder bzw. Mentoren für jedwede Art der Verletzungen oder Schäden an eigenem Material, Taschen oder anderer Güter, haftbar gemacht werden können.
- Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung für alle von ihm oder von dem von ihm benutzten Werkzeugen verursachten Schäden. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen.
- Weder die Nutzer selbst, noch Ehepartner, Familie, Erben oder Rechtsnachfolger können durch eventuell eingetretene Schäden an Personen oder in deren Besitz befindlichen Gegenständen, die Kleidung etc., durch aktive oder passive Fahrlässigkeit entstanden sind, Ansprüche geltend machen.
- Auf gegebenenfalls bestehende Ansprüche auf Schadenersatz verzichtet der Nutzer gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern.
- Für die Zeit innerhalb der Räumlichkeiten des Vereins, übernehmt jeder Nutzer selbst alle vorhergesehenen und unvorhergesehenen Risiken, die ihm widerfahren können.
- Die Nutzer stellen dem Verein von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Vereins durch die Nutzer stehen.
- Im Übrigen haftet der Verein nur, soweit dem Verein eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
- Für persönliche Gegenstände der Nutzer, die in den Räumlichkeiten des Vereins durch Dritte (Personen, die keine Mitglieder des Vereins sind) beschädigt oder entwendet werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
- Der Verein haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der Website des Vereins für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Schiedsgericht
Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Vereins werden über die gesonderte Schiedsvereinbarung geregelt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Leistungs- und Erfüllungsort ist Chemnitz. Örtlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei Nutzern um Kaufleute handelt, Chemnitz.
14.2 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Verein nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
14.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
14.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
14.5 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen des Vereins sind Nutzern nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich bei den Gegenforderungen des/der Nutzer um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen. Der Ausschluss gilt hinsichtlich des Zurückbehaltungsrechtes nicht, soweit Nutzer nicht Unternehmer sind bzw. nicht für ein Unternehmen (§ 14 BGB) tätig werden, mit dem der Nutzungsvertrag oder die Mitgliedschaft abgeschlossen ist.
15. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung basiert auf der von der Mitgliederversammlung vom 20.10.2017 beschlossenen Fassung und tritt am 20.10.2017 in Kraft.